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   BSG, 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R   

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BSG, 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R (https://dejure.org/2001,2995)
BSG, Entscheidung vom 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R (https://dejure.org/2001,2995)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - B 9 V 10/00 R (https://dejure.org/2001,2995)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 12/96

    Hilfsmittelversorgung mit Elektrorollstuhl umfaßt auch Stromkosten

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R
    Trotzdem hat der 3. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 6. Februar 1997 (Az: 3 RK 12/96 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24) mit überzeugenden Gründen für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden, daß der Anspruch auf Versorgung mit dem Hilfsmittel "Elektrorollstuhl mit Akku" auch das Wiederaufladen des Akkus bzw die Erstattung entsprechender Stromkosten umfaßt.
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R
    Die ihr insoweit innewohnende ideelle Funktion hat im Lauf der Jahrzehnte eher noch an Gewicht gewonnen (vgl BVerfG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 294/96 ua - NJW 2000 S 1855, 1857 mwN) und rechtfertigt es, daß die Allgemeinheit für einzelne Lebensbereiche des Versorgungsberechtigten, insbesondere für seine Heilbehandlung, schädigungsbedingte Mehraufwendungen in vollem Umfang übernimmt, ohne ihn deswegen auf die der Entschädigung für das erbrachte Sonderopfer dienende Grundrente zu verweisen.
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr 16 und § 31 RdNr 11; Löschau, aaO, § 55 RdNr 49; vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/17 R

    Entsorgung von Inkontinenzmaterial auf Kosten der Krankenkasse?

    Der Anspruch erstreckt sich vielmehr grundsätzlich auf all dasjenige, was erforderlich ist, um dem Versicherten den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Hilfsmittels zu ermöglichen, zB auf die Erstausstattung eines Hörgerätes mit Batterien (vgl BSGE 46, 183 = SozR 2200 § 182b Nr. 7; aus dem Bereich der Sozialhilfe BSGE 103, 171 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 5; abweichend im Bereich der privaten Krankenversicherung BGH Beschluss vom 13.5.2009 - IV ZR 217/08, juris) , auf die Unterhaltskosten für einen Blindenführhund (BSGE 51, 206, 209 = SozR 2200 § 182b Nr. 19 S 53 f) , die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung für einen Elektrorollstuhl (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 11) sowie Energiekosten für das Wiederaufladen des Akkus eines Elektrorollstuhls (BSGE 80, 93, Leitsatz und S 95 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24, Leitsatz und S 137 f; ebenso für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung BSG SozR 4-2700 § 31 Nr. 1; für das soziale Entschädigungsrecht BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6; vgl auch aus dem Bereich des Beamtenversorgungsrechts BayVGH Beschluss vom 10.4.2008 - 3 B 04.86, juris ).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 11/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Ladestrom -

    Für das soziale Entschädigungsrecht habe das Bundessozialgericht (Hinweis auf SozR 3-3100 § 11 Nr. 6) entschieden, dass die Allgemeinheit den Mehraufwand für die Heilbehandlung im vollen Umfang zu übernehmen habe, ohne dass der Beschädigte die Grundrente nach § 31 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) antasten müsse.

    Dies hat das BSG für die Hilfsmittelerbringung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) (BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24) sowie im sozialen Entschädigungsrecht nach § 13 Abs. 1 BVG (BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6) schon entschieden und für die gesetzliche Unfallversicherung gilt dies entsprechend (ebenso die gesamte einschlägige Literatur zu den Betriebskosten von Hilfsmitteln: Krasney in: Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, Stand: Januar 2004, § 31 RdNr 10; Benz in: Hauck, SGB VII, Stand: Januar 2004, § 31 RdNr 22; ders, BG 1999, 42, 48; Franz in: Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, Stand: November 2003, § 31 RdNr 20; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Januar 2004, § 31 SGB VII RdNr 7.3).

    Auch wenn ein Teil der Verletztenrente zum Ausgleich von Mehraufwendungen seitens der Verletzten verwandt wird, die gesunde Menschen nicht haben, kann hieraus keine Anrechnungsregel gegenüber anderen Leistungen des SGB VII hergeleitet werden (vgl ebenso zum sozialen Entschädigungsrecht: BSG SozR 3-3100 § 11 Nr. 6: Keine Anrechnung der Ladestromkosten für einen Elektrorollstuhl auf die Grundrente nach dem BVG).

  • BSG, 11.11.2004 - B 9 V 3/03 R

    Sachleistung - Kostenerstattung - Maß des Notwendigen - Wirtschaftlichkeitsgebot

    Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit eines Elektrorollstuhls auf 6 km/h entspricht in etwa der Geschwindigkeit, die ein Gesunder beim Gehen durchschnittlich erreicht (so auch das Berufungsurteil unter Hinweis auf das Urteil des LSG Niedersachsen vom 30. Januar 2002 - L 4 KR 12/01 -, Breithaupt 2002, S 787; vgl dazu BSG, Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 19/03 R - mwN; zu den Voraussetzungen für die Versorgung mit einem Elektrorollstuhl siehe auch Senatsurteil vom 14. Februar 2001, SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Die Annahme einer grundsätzlich auf die Beschädigtengrundrente beschränkten "immateriellen Komponente" der Versorgung entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl Senatsurteil vom 28. Juli 1999, SozR 3-5910 § 76 Nr. 3 S 7, und vom 10. August 1993, BSGE 73, 41, 44 f = SozR 3-3100 § 84a Nr. 1 S 5, jeweils mwN; vgl auch BSGE 59, 40; SozR 3-3100 § 11 Nr. 6 S 14, 16; ebenso BVerwG vom 26. August 1964, BVerwGE 19, 198).
  • LSG Sachsen, 21.02.2011 - L 7 AS 145/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Mehrbedarf behinderter Hilfebedürftiger

    Er umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, damit das Hilfsmittel in einem gebrauchsfähigen Zustand bleibt oder in einen solchen versetzt wird (Majerski-Pahlen, aaO, § 55 RdNr. 16 und § 31 RdNr. 11; Löschau, aaO, § 55 RdNr. 49; vgl aber zur Erstausstattung mit Batterien oder Akkus BSGE 46, 183 ff = SozR 2200 § 182b Nr. 7; zu Stromkosten und Akkuladestrom BSGE 80, 93 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 24 und SozR 3-3100 § 11 Nr. 6).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 7/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage in den neuen Bundesländern ohne Absenkung

    Die Annahme einer grundsätzlich auf die Beschädigtengrundrente beschränkten "immateriellen Komponente" der Versorgung entspricht im Übrigen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl Senatsurteil vom 28. Juli 1999, SozR 3-5910 § 76 Nr. 3 S 7, und vom 10. August 1993, BSGE 73, 41, 44 f = SozR 3-3100 § 84a Nr. 1 S 5, jeweils mwN; vgl auch BSGE 59, 40; SozR 3-3100 § 11 Nr. 6 S 14, 16; ebenso BVerwG vom 26. August 1964, BVerwGE 19, 198).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - L 7 VG 9/05

    Anspruch auf Übernahme von Dolmetscherkosten im Rahmen einer

    Abschließend hat der Kläger unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 14.02.2001 - Az.: B 9 V 10/00 - hingewiesen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.02.2003 - L 6 U 95/00

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebskosten eines Hilfsmittels -

    Es ist gerechtfertigt, dass die Allgemeinheit den Mehraufwand für die Heilbehandlung in vollem Umfang übernimmt, ohne dass der Geschädigte die zum Ausgleich dienende Grundrente nach § 31 BVG antasten muss; denn diese Rente dient insbesondere dem ideellen Ausgleich des vom Beschädigten erbrachten Opfers ( vgl. Urteil des BSG vom 14.2. 2001 -- B 9 U 10/00 R -- SozR 3-3100 § 11 Nr. 6) Auch bei der Blindenhilfe ist der abzudeckende Mehrbedarf nur für den blindheitsbedingten Mehrbedarf gedacht, der nicht mit den Hilfsmitteln der Krankenversicherung abgedeckt wird ( vgl. BSG , Urteil vom 23.8.1995 -- 3 RK 7/95 -- SozR 3 - 2500 § 33 Nr. 16) .
  • SG Aurich, 25.05.2000 - S 7 V 10/99

    Soziales Entschädigungsrecht - Hilfsmittelversorgung - Elektrorollstuhl -

    Rechtzug: nachfolgend Entscheidung vom 14.02.2001 - B 9 V 10/00 R.
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